Qualifizierungsmaßnahme für Tagespflegepersonen

Mit Kinder leben - als Tagesmutter arbeiten

Sie haben Interesse als Tagesmutter oder Tagesvater tätig zu werden?
Wir informieren Sie über die Voraussetzungen dazu!

Formale Voraussetzungen:
Für die Tätigkeit als Tagespflegeperson benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII, die vom zuständigen Jugendamt ausgestellt wird. Die Pflegeerlaubnis berechtigt Sie, bis zu 5 gleichzeitig anwesende Kinder in Ihrem Haushalt, in anderen Räumen oder im Haushalt der Eltern zu betreuen. Sie ist auf 5 Jahre befristet und kann im Einzelfall für weniger Kinder erteilt werden.

Für die Pflegeerlaubnis müssen Sie

Persönliche Voraussetzungen
Um Tagespflegeperson zu werden sollten Sie

Qualifizierung
Voraussetzung für die Zulassung zum Qualifizierungsprogramm für Tagespflegepersonen ist das Absolvieren des Zugangsmoduls. Das Zugangsmodul besteht aus der Teilnahme an einer Informationsveranstaltung zur Kindertagespflege bzw. einer persönlichen Beratung, einem Hausbesuch, einem persönlichen Gespräch mit dem Jugendamt zur Eignungseinschätzung und der Teilnahme an einem Kurs in Erste Hilfe am Kind.

Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, beginnt die Qualifizierung im Grundmodul. Hier werden in 80 Unterrichtseinheiten (UE) grundlegende Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit als Tagespflegeperson notwendig sind. Die Kurse finden in 2 Ganztagsblöcken á 4 Tagen und an 4 Abenden statt. Für die Ganztagsveranstaltungen wird bei Bedarf Kinderbetreuung angeboten.

Nach erfolgreicher Beendigung des Grundmoduls erhalten Sie eine vorläufige Pflegeerlaubnis, die Sie zur Aufnahme von max. 2 Kindern berechtigt und auf 2 Jahre befristet ist.
Um eine endgültige Pflegerlaubnis zu erhalten, müssen Sie sich zur Teilnahme am Aufbaumodul verpflichten. Hier werden praxisbegleitend in weiteren 80 UE vertiefende Kenntnisse in der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern vermittelt und Besonderheiten in der Kindertagespflege behandelt. Auch diese Veran-staltungen finden in ganztägigen Blöcken und an 4 Abenden statt.

Das Aufbaumodul schließt mit einer kleinen schriftlichen Hausarbeit und einem Kolloquium ab.

Bewerber/innen, die eine abgeschlossene (sozial)pädagogische Ausbildung nachweisen, können bereits nach Absolvierung des Grundmoduls eine endgültige Pflegeerlaubnis erhalten.

MAZ macht Familien stark!

Kursstarts in 2012
Stockstadt: März 2012
Raunheim: August 2012

Interessierte wenden sich bitte zunächst an die nachstehenden Regionalbüros für Kindertagespflege des Jugendamtes.


Kindertagespflegebüro Süd
im Rathaus Riedstadt


Frau Dr. A. Melchior
Rathausplatz 1
64560 Riedstadt
Tel. 0 61 58 / 18 44 64
Telefax 0 61 58 / 18 44 64
ktpb-sued@kreisgg.de

Di 9-12 Uhr und Do 14-18 Uhr

für die Kommunen Biebesheim, Büttelborn, Gernsheim, Riedstadt, Stockstadt und Trebur


Kindertagespflegebüro Mitte
in der Kreisverwaltung Groß-Gerau


Frau B. Wolf
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Tel. 0 61 52 / 989-485
Telefax 0 61 52 / 989-624
ktpb-mitte@kreisgg.de

Di 9-12 Uhr und Do 14-18 Uhr

für die Kommunen Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Groß-Gerau und Nauheim



Kindertagespflegebüro Nord
im Stadtzentrum Raunheim

Frau E. Horneck
Ringstr. 107
65479 Raunheim
Tel. 0 61 42 / 835 69 57
Telefax 0 61 42 / 835 69 77
ktpb-nord@kreisgg.de

Di 9-12 Uhr und Mi 13.30-17.30 Uhr

für die Kommunen Kelsterbach, Mörfelden-Walldorf und Raunheim


Grundsätzlich empfehlen wir eine Terminvereinbarung.