Qualifizierungsmaßnahme für Tagespflegepersonen
Mit Kinder leben - als Tagesmutter arbeiten
Sie haben Interesse als Tagesmutter oder Tagesvater tätig zu werden?
Wir informieren Sie über die Voraussetzungen dazu!
Formale Voraussetzungen:
Für die Tätigkeit als Tagespflegeperson
benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis nach
§ 43 SGB VIII, die vom zuständigen
Jugendamt ausgestellt wird.
Die Pflegeerlaubnis berechtigt Sie, bis zu 5 gleichzeitig anwesende
Kinder in Ihrem Haushalt, in anderen Räumen oder im Haushalt der Eltern
zu betreuen. Sie ist auf 5 Jahre befristet und kann im Einzelfall für weniger Kinder erteilt werden.
Für die Pflegeerlaubnis müssen Sie
- sich als Tagespflegeperson bewerben
- Ihre Eignung vom Jugendamt prüfen lassen
- einen Kurs in Erste Hilfe am Kind absolvieren
- eine Polizei- und Gesundheitsabfrage vorlegen
- einen Qualifizierungskurs mit 160 Unterrichtseinheiten absolvieren
Persönliche Voraussetzungen
Um Tagespflegeperson zu werden sollten Sie
- Freude an und Erfahrung in der Arbeit mit Kindern haben
- eine klare und wertschätzende Haltung gegenüber Kindern haben
- verantwortungsbewusst sein
- psychisch und physisch belastbar sein
- über geeignete kindgerechte Räumlichkeiten verfügen
- mindestens einen Hauptschulabschluss und gute Deutschkenntnisse haben
- bereit sein, mit den Eltern der betreuten Kinder, mit dem Jugendamt, mit Institutionen in der Region und anderen Tagespflegepersonen zu kooperieren
- bereit sein, sich fachlich beraten und begleiten zu lassen
- bereit sein, sich fortlaufend weiter zu qualifizieren
- Interesse an einer langfristigen Tätigkeit als Tagesmutter bzw. Tagesvater haben
Qualifizierung
Voraussetzung für die Zulassung zum Qualifizierungsprogramm für Tagespflegepersonen ist das Absolvieren des Zugangsmoduls.
Das Zugangsmodul besteht aus der Teilnahme an einer Informationsveranstaltung zur
Kindertagespflege bzw. einer persönlichen Beratung, einem Hausbesuch, einem persönlichen
Gespräch mit dem Jugendamt zur Eignungseinschätzung und der Teilnahme an einem Kurs in Erste Hilfe am Kind.
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, beginnt die Qualifizierung im Grundmodul. Hier werden
in 80 Unterrichtseinheiten (UE) grundlegende Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit
als Tagespflegeperson notwendig sind. Die Kurse finden in 2 Ganztagsblöcken á 4 Tagen und
an 4 Abenden statt. Für die Ganztagsveranstaltungen wird bei Bedarf Kinderbetreuung angeboten.
Nach erfolgreicher Beendigung des Grundmoduls erhalten Sie eine vorläufige Pflegeerlaubnis,
die Sie zur Aufnahme von max. 2 Kindern berechtigt und auf 2 Jahre befristet ist.
Um eine endgültige Pflegerlaubnis zu erhalten, müssen Sie sich zur Teilnahme am
Aufbaumodul verpflichten. Hier werden praxisbegleitend in weiteren 80 UE vertiefende Kenntnisse
in der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern vermittelt und
Besonderheiten in der Kindertagespflege behandelt. Auch diese Veran-staltungen
finden in ganztägigen Blöcken und an 4 Abenden statt.
Das Aufbaumodul schließt mit einer kleinen schriftlichen Hausarbeit und einem
Kolloquium ab.
Bewerber/innen, die eine abgeschlossene (sozial)pädagogische Ausbildung nachweisen,
können bereits nach Absolvierung des Grundmoduls eine endgültige Pflegeerlaubnis erhalten.
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